finance:drittmittelprojekt_genereller_ablauf
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| - Von den Ausgaben zusammen mit den FB-GK müssen 13 % Gemeinkosten an die Verwaltung der FH gezahlt werden (Verw.-GK). | - Von den Ausgaben zusammen mit den FB-GK müssen 13 % Gemeinkosten an die Verwaltung der FH gezahlt werden (Verw.-GK). | ||
| - Von den gezahlten GK (FB-GK + Verw.-GK) werden 60 % erstattet. Dies wird auf die Ergebniskostenstelle des Projektleiters (Prof.) gebucht. Projektleiter muss immer ein Prof. sein. | - Von den gezahlten GK (FB-GK + Verw.-GK) werden 60 % erstattet. Dies wird auf die Ergebniskostenstelle des Projektleiters (Prof.) gebucht. Projektleiter muss immer ein Prof. sein. | ||
| - | - Zum Jahresende (31.12.) werden auf den Gewinn des Projekts Steuern gezahlt (ca. 50 %). Gewinn ist der Betrag, um dem sich die Kostenstelle in dem Jahr erhöht hat. | + | - Zum Jahresende (31.12.) werden auf den Gewinn des Projekts Steuern gezahlt (ca. 50 %). Gewinn ist der Betrag, um dem sich die Kostenstelle in dem Jahr erhöht hat (siehe [[finance: |
| Mit Beendigung des Projekts wird die Kostenstelle aufgelöst. | Mit Beendigung des Projekts wird die Kostenstelle aufgelöst. | ||
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