Drittmittelprojekt Steuern
Bei Drittmittel-Projekten unterscheidet man zwischen Projekten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse (Forschung) und Projekte in die eher einer Arbeitsleistung entsprechen. Ersteres ist steuerbefreit, letzteres ist ein wirtschaftliches Projekt was besteuert werden muss.
Kostenstellen zu einem wirtschaftlichen Projekt beginnen mit 21. Steuern werden auf den Gewinn aller wirtschaftlichen Kostenstellen des Fachbereichs gezahlt. Die gezahlten Steuern (Steuerschuld) wird anschließend auf die Kostenstellen verteilt.
Jedes Jahr am 31.12. wird auf dem Gewinn der Steuersatz (ca. 50 %) angesetzt. Ab Anfang März kann Dezernat Finanzen eine Aussage über die Höhe der Steuern pro Kostenstelle geben. Wie viel Steuern gezahlt werden müssen, kann nur das Dez. Finanzen ermitteln, denn
• Verluste einer Kostenstelle mindern den zu versteuernden Gewinn über alle wirtschaftlichen Kostenstellen des Fachbereichs und damit auch die Steuern pro einzelne Kostenstelle und • das angezeigte Budget einer Drittmittelkostenstelle eines Jahres im machWeb entspricht nicht dem zu versteuernden Gewinn.
Angezeigtes Budget und zu versteuernder Gewinn unterscheiden sich aufgrund der Betrachtung von Ausgaben. Wird Hardware im Dez. für 1.800 EUR angeschafft, dann mindert sich das Budget für das Jahr um 1.800 EUR (GK nicht betrachtet). Steuerlich wird aber nur der Abschreibewert abgezogen. Wenn die Hardware über 3 Jahre abgeschrieben wird, dann entspricht das gerade einmal 1/36 von 1.800 EUR. Entsprechend mindert sich der zu versteuernde Gewinn nur um 50 EUR für das Jahr (im nächsten Jahr dann um 12/36 = 600 EUR usw.).
Die Steuerschuld mit der bereits gezahlten Umsatzsteuer (19 %) verrechnet. Somit kann defakto zu Nettopreisen von der wirtschaftlichen Kostenstelle eingekauft werden.
